Informationen

Wichtige Änderungen in der Pflege ab 2015

...und was es für Sie bedeutet!

Informationen zu den aktuellen Änderungen in der ambulanten Pflege durch das Pflegestärkungsgesetz 1

 

Der Gesetzgeber hat einige Veränderungen in der Pflegeversicherung beschlossen, die seit dem 01.01.2015 für alle in der Pflegeversicherung Versicherten gelten. Diese Änderungen bergen einige Vorteile für Sie.

 

Im Überblick betreffen die positiven Änderungen folgende Bereiche:

 

  • Erhöhung der Sachleistungbeträge in allen Pflegegraden
  • Erhöhung des Pflegegeldes in allen Pflegegraden
  • zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen alle Pflegebedürftigen; (125,00 € p.Monat) - Ziel dieser Leistung ist die Beratung und Entlastung von pflegenden Angehörigen bei der Organisation des Pflegealltags, das Stärken vorhandener Ressourcen und Fähigkeiten der Pflegebdürftigen
  • Erhöhung der Leistungsinanspruchnahme im Bereich der Verhinderungspflege sowie die Erweiterung des jährlichen Grundbetrages der Verhinderungspflege durch nicht genutzte Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Anspruch auf Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch für Pflegebedürftige in der Pflegestufe 0
  • Erhöhung des Betrages der Kurzzeitpflege sowie die Erweiterung des Betrages durch nicht genutzte Verhinderungspflege
  • Wohnraumanpassungen werden nun mit 4.000€ pro Maßnahme bezuschusst

 

Es ist deutlich zu sehen, dass sich der Gesetzgeber ordentlich Mühe gegeben hat, die Leistungen entsprechend den Bedürfnissen zu gestalten. Jeder Pflegeversicherte ist bedacht worden. Vor allem Pflegebedürftige mit Demenz erfahren hier eine große Unterstützung. Gesetzesänderungen, welche nichts mit der direkten Pflegebedürftigkeit zu tun haben, wie z.B. Familienpflegezeit, haben wir bewusst herausgelassen, um eine Informationsflut zu vermeiden. Selbstverständlich bieten wir auch in diesen Punkten Beratung auf Anfrage an.

 

Wir hoffen, dass wir in aller Kürze den Gesetzestext für Sie verständlich und nachvollziehbar übersetzen konnten. Für all diejenigen, bei denen noch Fragen offen geblieben sind, bleibt das Angebot, sich mit ihren Fragen an unser Büro unter der nebenstehenden Rufnummer zu wenden. Beachten Sie hierbei bitte unsere Öffnungszeiten.

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